4x4-Mietwagen in Namibia: Welche Versicherung vor der Buchung wirklich zählt

von | 11.07.2026 | Namibia

Bei einem 4x4-Mietwagen in Namibia ist nicht der Tagespreis die ent­schei­den­de Frage, son­dern wel­che Risiken im Kleingedruckten tat­säch­lich gedeckt sind. Begriffe wie Full Cover, Zero Excess oder Super Cover klin­gen beru­hi­gend, kön­nen aber je nach Anbieter sehr unter­schied­li­che Schäden, Ausschlüsse und Haftungsfragen betref­fen. Besonders wich­tig ist die Trennung zwi­schen Schäden am Mietwagen, Sachschäden an frem­dem Eigentum und mög­li­chen Ansprüchen Dritter bei Personenschäden.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Kern-Herausforderung: Die eigent­li­che Mietwagenfrage beginnt nicht beim Fahrzeugmodell, etwa Toyota Hilux oder Ford Ranger, son­dern bei den Risiken, die trotz ver­meint­li­chem Rundum-Schutz beim Mieter blei­ben.
  • Kasko und Selbstbehalt: Zero Excess bedeu­tet nicht auto­ma­tisch null Risiko. Schäden an Reifen, Glas und Unterboden sowie Kosten durch Sandblast, Single Vehicle Accident oder Recovery kön­nen aus­ge­schlos­sen oder sepa­rat gere­gelt sein.
  • Haftpflicht sepa­rat prü­fen: Sachschäden an frem­dem Eigentum und mög­li­che Personenschäden müs­sen getrennt von der Kaskodeckung betrach­tet wer­den. Kreditkartenleistungen betref­fen häu­fig den Mietwagen selbst und erset­zen kei­ne Haftpflichtdeckung für Ansprüche Dritter.
  • Unsere Empfehlung: Vor der Buchung kon­kre­te Schadensszenarien beim Vermieter schrift­lich bestä­ti­gen las­sen und mit der eige­nen Schweizer Haftpflichtversicherung klä­ren, ob eine all­fäl­li­ge Zusatzdeckung auch Ansprüche Dritter bei einem kom­mer­zi­ell gemie­te­ten 4x4 in Namibia erfasst.

Mietwagen in Namibia: Die Freiheit beginnt mit Kleingedrucktem

Namibia klingt nach Freiheit. Nach end­lo­sen Schotterpisten, roten Dünen, wei­ten Horizonten, ein­sa­men Campsites und die­sem beson­de­ren Gefühl, mit dem eige­nen Miet-Fahrzeug unter­wegs zu sein. Wer das Land indi­vi­du­ell berei­sen möch­te, lan­det fast auto­ma­tisch beim robus­ten 4x4 – oft einem Toyota Hilux, Toyota Land Cruiser oder Ford Ranger.

Auch wir haben uns bei der Planung unse­rer Namibia-Reise 2027 inten­siv mit der Wahl des Fahrzeugs beschäf­tigt. Relativ schnell wur­de jedoch klar: Die eigent­li­che Herausforderung ist nicht die Wahl des Autos. Sie beginnt beim Kleingedruckten der Versicherung.

Was auf den ers­ten Blick wie eine nor­ma­le Mietwagenbuchung aus­sieht, wird in Namibia schnell zu einer kom­ple­xen Versicherungsfrage. Dieser Beitrag ist kein klas­si­scher Preisvergleich und kei­ne Rechtsberatung. Wir sind kei­ne Juristen und schil­dern hier unse­re per­sön­li­che Recherche und Einschätzung aus der Reisevorbereitung. Versicherungsbedingungen, Deckungen und gesetz­li­che Grundlagen kön­nen sich ändern und hän­gen immer vom kon­kre­ten Anbieter, Vertrag und Schadenfall ab. Wer bucht, soll­te die rele­van­ten Punkte selbst prü­fen und sich offe­ne Fragen schrift­lich bestä­ti­gen las­sen.

Warum die Versicherung wichtiger ist als der Tagespreis

Bei der Mietwagensuche beginnt man fast auto­ma­tisch mit dem Preis. Ein paar hun­dert Franken mehr oder weni­ger wir­ken auf den ers­ten Blick wie ein kla­res Entscheidungskriterium. Doch bei einem 4x4-Mietwagen in Namibia greift die­ser Blick zu kurz.

Ein Schadenfall kann hier eine ande­re Dimension haben als bei einer nor­ma­len Mietwagenreise in Europa. Viele Strecken füh­ren über Gravel Roads, die Distanzen sind gross, Werkstätten lie­gen nicht immer um die Ecke, und eine Bergung oder ein Fahrzeugtausch kann auf­wen­dig und teu­er wer­den.

Dazu kommt, dass sich die Risiken anders ver­tei­len. Natürlich kann auch in Namibia ein klas­si­scher Unfall mit einem ande­ren Fahrzeug pas­sie­ren. Typisch für eine Namibia-Reise sind aber auch Schäden, die aus Schotterpisten, wech­seln­den Strassenverhältnissen, Sand, Steinen oder Wildtieren ent­ste­hen: Steinschlag, Reifenpannen, Sandblast, Ausweichmanöver oder der Verlust der Kontrolle auf losem Untergrund.

Uns war bald klar: Die Mietwagenpreise las­sen sich rela­tiv ein­fach ver­glei­chen – die Versicherungsbedingungen nicht. Zwei Anbieter kön­nen ein ähn­lich klin­gen­des Premium- oder Full-Cover-Paket anbie­ten, im Detail aber völ­lig unter­schied­li­che Risiken abde­cken.

Ein tie­fer Selbstbehalt hilft wenig, wenn die kon­kre­te Schadensart in den Bedingungen aus­ge­schlos­sen ist. Genau des­halb ver­schiebt sich die Frage: Nicht «Welcher Anbieter ist am güns­tigs­ten?», son­dern «Bei wel­chem Anbieter ver­ste­hen wir am bes­ten, wel­ches Risiko wir tat­säch­lich tra­gen?»

Die Illusion von «Full Cover» und «Zero Excess»

Begriffe wie Full Cover, Zero Excess, Super Cover oder Premium Insurance klin­gen beru­hi­gend. Sie sug­ge­rie­ren, dass man mit dem rich­ti­gen Paket sor­gen­frei unter­wegs ist. Ganz so ein­fach ist es lei­der nicht.

Full Cover bedeu­tet nicht auto­ma­tisch, dass jeder Schaden gedeckt ist. Oft heisst es zunächst nur, dass der Selbstbehalt für bestimm­te ver­si­cher­te Schäden redu­ziert oder auf null gesetzt wird. Null Selbstbehalt heisst also nicht null Risiko.

Ein Beispiel: Ein Anbieter kann Zero Excess anbie­ten, gleich­zei­tig aber Schäden an Reifen, Glas, Unterboden, durch Sandblast oder bei einem Unfall ohne Drittpartei ganz oder teil­wei­se aus­schlies­sen. Dann bezahlt man bei den gedeck­ten Schäden kei­nen oder nur einen redu­zier­ten Selbstbehalt. Die aus­ge­schlos­se­nen Schäden blei­ben trotz­dem beim Mieter.

Bei der Analyse der Versicherungen haben wir des­halb immer zwi­schen drei Ebenen unter­schie­den:

  • Ist der Schaden grund­sätz­lich ver­si­chert?
  • Falls ja, wie hoch ist der Selbstbehalt?
  • Gibt es Ausschlüsse, bei denen die Versicherung trotz gebuch­tem Zusatzpaket nicht zahlt?

Am Ende zählt nicht, wie ein Paket heisst, son­dern was pas­siert, wenn auf einer Schotterpiste, einer Sandpassage, einer abge­le­ge­nen Zufahrt oder irgend­wo unter­wegs tat­säch­lich etwas schief­geht.

Single Vehicle Accident: Der Unfall ohne Drittpartei

In Namibia kön­nen kri­ti­sche Situationen ent­ste­hen, ohne dass ein ande­res Fahrzeug betei­ligt ist. Man weicht einem Tier aus, ohne es zu tref­fen. Ein gros­ser Stein liegt in der Spur. Ein Schlagloch kommt uner­war­tet. Ein Reifen platzt. Das Fahrzeug gerät auf losem Untergrund ins Rutschen, kommt von der Piste ab oder über­schlägt sich.

Solche Fälle wer­den in den Mietbedingungen oft als Single Vehicle Accident bezeich­net – also als Unfall ohne Beteiligung einer Drittpartei.

Ein Single Vehicle Accident kann harm­los aus­ge­hen, aber auch sehr teu­er wer­den. Ein Rollover, ein Aufprall auf einen Stein, Baum oder Graben oder ein schwer beschä­dig­tes Fahrzeug nach einem Ausweichmanöver kann bis zum Totalschaden füh­ren. Deshalb woll­ten wir nicht nur wis­sen, wie hoch der Selbstbehalt wäre. Wir woll­ten zuerst klä­ren, ob sol­che Fälle über­haupt gedeckt sind.

Besonders hei­kel sind Ausweichmanöver. Was pas­siert, wenn man einem Tier, einem Stein oder einem Schlagloch aus­weicht und danach von der Strasse abkommt? Was gilt bei einem plötz­li­chen Reifenplatzer? Ist ein Rollover gedeckt, auch wenn kein ande­res Fahrzeug betei­ligt ist? Macht es einen Unterschied, ob es zu einer direk­ten Kollision mit einem Tier oder Gegenstand gekom­men ist oder nicht?

Solche Fragen wir­ken auf den ers­ten Blick sehr detail­liert. In den Bedingungen ein­zel­ner Anbieter kön­nen aber genau sol­che Unterscheidungen rele­vant sein. Eine Formulierung, die nur Unfälle mit Drittpartei oder direk­tem Kontakt nennt, kann im Ernstfall dar­über ent­schei­den, ob man nur den Selbstbehalt bezahlt oder den gesam­ten Fahrzeugschaden.

Unsere Konsequenz war des­halb klar: Bei Single Vehicle Accidents soll­te man sich nicht auf Interpretationen ver­las­sen. Wir haben den Anbietern kon­kre­te Szenarien per E‑Mail geschickt und um schrift­li­che Bestätigung gebe­ten.

Auch wenn ein Anbieter sol­che Fälle bestä­tigt, bleibt wich­tig: Fahrlässigkeit, Verstösse gegen die Mietbedingungen, Nachtfahrten aus­ser­halb erlaub­ter Bereiche, ver­bo­te­ne Strecken, Alkohol, Drogen oder über­höh­te Geschwindigkeit kön­nen den Versicherungsschutz gefähr­den oder aus­schlies­sen.

Haftpflicht: Was ist mit Schäden an anderen?

Während man bei Mietwagenversicherungen zuerst an den eige­nen Hilux denkt, kann die wich­ti­ge­re Frage eine ande­re sein: Was pas­siert, wenn durch einen Unfall frem­des Eigentum beschä­digt oder ande­re Personen ver­letzt wer­den?

Das kann ein ande­res Fahrzeug sein, ein Farmtor, eine Mauer, ein Zaun, ein Gebäude oder sons­ti­ges Eigentum Dritter. Noch schwer­wie­gen­der sind Fälle, in denen Menschen ver­letzt oder getö­tet wer­den.

Gerade hier wird es kom­pli­ziert, weil die Haftpflichtsituation in Namibia nicht unbe­dingt dem ent­spricht, was man aus Europa kennt.

Personenschäden und Todesfälle bei Verkehrsunfällen wer­den in Namibia über den Motor Vehicle Accident Fund gere­gelt. Dieser Fonds ist wich­tig, ersetzt aus unse­rer Sicht aber nicht auto­ma­tisch das, was man aus Europa als umfas­sen­de Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung kennt. Der MVA Fund ist eine staat­li­che Regelung für Unfallopfer und Hinterbliebene. Er sieht ver­schie­de­ne Leistungen vor, unter ande­rem für medi­zi­ni­sche Behandlung, Einkommensausfall oder Unterstützung von Hinterbliebenen. Für aus­län­di­sche Reisende kön­nen jedoch Einschränkungen gel­ten, und der Fonds ersetzt aus unse­rer Sicht kei­ne umfas­sen­de Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach euro­päi­schem Verständnis.

Davon zu unter­schei­den sind Sachschäden an frem­dem Eigentum. Schäden an einem ande­ren Fahrzeug, einem Zaun, einer Mauer, einem Tor oder einem Gebäude wer­den nicht über den MVA Fund abge­wi­ckelt. Deshalb reicht es nicht, wenn ein Vermieter all­ge­mein auf den MVA Fund ver­weist. Man soll­te zusätz­lich klä­ren, ob Sachschäden an Dritten durch die Versicherung des Vermieters gedeckt sind – und bis zu wel­cher Summe.

Bei unse­rer Recherche war die kon­kre­te Deckungssumme für Drittsachschäden in den Unterlagen nicht immer klar ersicht­lich. Teilweise muss­te die­se Information sepa­rat beim Anbieter nach­ge­fragt wer­den.

Für uns führ­te die Auseinandersetzung mit die­sem Thema zu einer wich­ti­gen Erkenntnis: Eine beson­de­re Unsicherheit lag für uns bei mög­li­chen Ansprüchen Dritter – vor allem bei Personenschäden. Deshalb woll­ten wir zusätz­lich zur Mietwagenversicherung eine Haftpflichtdeckung haben, die auch den Umgang mit gemie­te­ten Fahrzeugen berück­sich­tigt..

In der Praxis (Schweiz) läuft das häu­fig über eine Zusatzdeckung zur Privathaftpflicht, zum Beispiel für das Benutzen von Carsharing- oder Mietfahrzeugen. Ob eine sol­che Zusatzdeckung besteht oder abge­schlos­sen wer­den kann, muss man mit der eige­nen Versicherung klä­ren. Wichtig sind dabei die kon­kre­ten Punkte: Gilt die Zusatzdeckung für einen kom­mer­zi­ell gemie­te­ten 4x4 in Namibia? Sind Personen- und Sachschäden Dritter ein­ge­schlos­sen? Gilt sie für alle Fahrer oder nur für die in der Police ver­si­cher­ten Personen?

Erst mit einer schrift­li­chen Bestätigung lässt sich ein­schät­zen, ob die­se Zusatzdeckung im Namibia-Kontext tat­säch­lich hilft.

Reifen, Unterboden, Sandblast und Recovery

Neben den gros­sen Unfallszenarien gibt es im Alltag wei­te­re Schadensarten, die in den Verträgen oft sepa­rat gere­gelt wer­den.

Reifen und Glas:

Diese sind bei vie­len Anbietern eige­ne Positionen. Ist nur ein Reifen gedeckt oder meh­re­re? Gilt die Deckung auch für Felgen? Ist nur die Windschutzscheibe gemeint oder Glas all­ge­mein? Bleibt ein Selbstbehalt?

Unterboden:

Unterbodenschäden sind beson­ders unter­schied­lich gere­gelt. Einige Anbieter schlies­sen sie voll­stän­dig aus, ande­re decken sie nur mit bestimm­ten Zusatzpaketen oder nur aus­ser­halb defi­nier­ter Regionen. Auch ein­zel­ne Strecken, Tracks, Pässe oder Flussdurchfahrten kön­nen aus­ge­schlos­sen sein.

Sandblast und Sandstorm:

Ein Sandsturm kann Lack und Scheiben beschä­di­gen. Manche Anbieter schlies­sen sol­che Schäden ein, ande­re aus­drück­lich aus. Teilweise wird zwi­schen Sandblast, Sandstorm oder Schäden durch Fahren in bestimm­ten Wetterbedingungen unter­schie­den.

Recovery und Abschleppen:

Das ist ein oft unter­schätz­ter Kostenfaktor. Auch wenn ein Schaden am Fahrzeug durch ein Versicherungspaket gedeckt ist, bedeu­tet das nicht auto­ma­tisch, dass auch Bergung, Abschleppen, Rücktransport oder Fahrzeugtausch über­nom­men wer­den. Bei den von uns geprüf­ten Vermietern wur­de die­ser Punkt sepa­rat behan­delt; nach einem Unfall kön­nen sol­che Kosten trotz Versicherungspaket beim Mieter blei­ben.

Für uns gehö­ren die­se Punkte des­halb immer auf die Prüfliste. Nicht, weil man jedes Risiko aus­schlies­sen kann, son­dern weil man wis­sen soll­te, wel­che Kosten im Schadenfall beim Mieter blei­ben kön­nen.

Unsere Erfahrungen mit Safari Car Rental und ASCO

Um Licht ins Dunkel zu brin­gen, haben wir die Angebote meh­re­rer Vermieter geprüft und ein­zel­ne Anbieter mit kon­kre­ten Szenarien kon­fron­tiert.

Bei Safari Car Rental war für uns posi­tiv, dass kri­ti­sche Punkte auf Nachfrage schrift­lich geklärt wur­den. Besonders wich­tig war die Bestätigung zu Single Vehicle Accidents im Rahmen der ent­spre­chen­den Zusatzdeckung. Dazu gehör­ten Szenarien wie Ausweichen vor einem Tier, Stein oder Schlagloch, ein plötz­li­cher Reifenplatzer, ein Rollover oder ein Aufprall auf Stein, Baum, Graben oder Böschung ohne Beteiligung eines ande­ren Fahrzeugs.

Gleichzeitig blei­ben auch bei Safari Punkte, die man bewusst ein­kal­ku­lie­ren muss. Unterbodenschäden und Recovery- bzw. Abschleppkosten sind nicht durch die gewähl­te Zusatzdeckung erle­digt. Auch bei Drittschäden war eine zusätz­li­che Rückfrage nötig, weil die Deckung von Sachschäden an frem­dem Eigentum in den Terms & Conditions nicht ein­deu­tig ersicht­lich war.

Bei ASCO Car Hire fiel uns posi­tiv auf, dass die Versicherungsunterlagen rela­tiv struk­tu­riert auf­ge­baut sind und vie­le Punkte aus­drück­lich genannt wer­den. Das macht den Einstieg leich­ter, bedeu­tet aber nicht auto­ma­tisch, dass die Deckung in jedem Szenario brei­ter ist.

Bei ASCO ist ins­be­son­de­re die Super-Cover-Option rele­vant, wenn es um Single Vehicle Accidents geht. Gleichzeitig gibt es auch dort Einschränkungen, etwa bei Fahrlässigkeit, bestimm­ten Regionen oder Recovery- und Abschleppkosten. Unterbodenschäden kön­nen je nach Gebiet unter­schied­lich behan­delt wer­den, und Schäden durch Sandstorm bzw. Sandblast sind nicht in jedem Fall gedeckt.

Neben Safari und ASCO haben wir auch wei­te­re Vermieter geprüft. Dabei zeig­te sich ein ähn­li­ches Muster: Auf den ers­ten Blick wir­ken vie­le Pakete ver­gleich­bar, im Detail unter­schei­den sie sich aber deut­lich. Ein Anbieter kann bei Reifen und Glas gross­zü­gig wir­ken, aber bei Single Vehicle Accidents Einschränkungen haben. Ein ande­rer deckt Unterboden oder Sandblast bes­ser ab, lässt aber Recovery offen. Wieder ein ande­rer bie­tet einen tie­fen Selbstbehalt, schliesst aber bestimm­te Schadenarten oder Konstellationen aus.

Kein Anbieter ver­mit­tel­te uns den Eindruck einer per­fek­ten, lücken­lo­sen All-Inclusive-Absicherung. Der Unterschied liegt eher dar­in, bei wel­chem Vermieter man die ver­blei­ben­den Risiken am bes­ten ver­steht und akzep­tie­ren kann.

Kreditkarte und private Haftpflicht: Das gute Gefühl reicht nicht

Nachdem wir uns durch die Mietwagenbedingungen gear­bei­tet hat­ten, kam schnell der nächs­te Gedanke: Vielleicht ist ja vie­les bereits über die Kreditkarte oder über Versicherungen zu Hause abge­deckt. Schliesslich ent­hal­ten vie­le Gold‑, Platinum- oder Premiumkarten Leistungen rund um Mietwagen, und auch bei der Privathaftpflicht gibt es je nach Anbieter Zusatzdeckungen für frem­de Fahrzeuge, Carsharing- oder Mietfahrzeuge.

Das klingt beru­hi­gend, soll­te aber gera­de bei Namibia nicht unge­prüft blei­ben.

Viele Kreditkartenleistungen betref­fen in ers­ter Linie den Mietwagen selbst – also Sachschäden am Fahrzeug, Diebstahl oder einen Selbstbehalt. Sie kön­nen wert­voll sein, unter­schei­den sich aber stark je nach Anbieter, Kartenstufe und Bedingungen.

Bei Namibia soll­te man beson­ders genau hin­schau­en. Gilt die Leistung für einen 4x4-Mietwagen? Was pas­siert bei einem Single Vehicle Accident? Sind Reifen, Glas, Unterboden oder Sandblast ein­ge­schlos­sen? Und was gilt, wenn der Vermieter einen Schaden nicht als gedeck­ten Kaskoschaden behan­delt, son­dern direkt dem Mieter belas­tet?

Kreditkartenleistungen kön­nen also ein zusätz­li­cher Baustein sein. Sie erset­zen aber nicht die Antworten des Vermieters und in der Regel auch kei­ne Haftpflichtdeckung für Ansprüche Dritter.

Bei der Haftpflicht ist aus unse­rer Sicht die eige­ne Versicherung der rich­ti­ge Ansprechpartner. Wer eine Zusatzdeckung für das Benutzen frem­der Fahrzeuge, Carsharing- oder Mietfahrzeuge hat oder abschlies­sen kann, soll­te schrift­lich klä­ren, ob die­se auch für einen kom­mer­zi­ell gemie­te­ten 4x4 in Namibia gilt – und ob Personen- und Sachschäden Dritter in aus­rei­chen­der Höhe ein­ge­schlos­sen sind.

Fazit: Unsere Checkliste vor der Buchung

Wenn du einen 4x4 in Namibia buchst, fra­ge den Anbieter nicht nur all­ge­mein, ob das Auto «voll ver­si­chert» ist. Diese Frage ist zu unge­nau. Hilfreicher ist es, kon­kre­te Szenarien zu beschrei­ben und um schrift­li­che Bestätigung zu bit­ten.

Für uns blie­ben am Ende vor allem die­se Fragen zen­tral:

  1. Sind Single Vehicle Accidents ohne Drittpartei gedeckt?
  2. Gilt das auch bei Ausweichen vor einem Tier, Stein oder Schlagloch?
  3. Was pas­siert bei einem Reifenplatzer, Rollover oder Aufprall auf Stein, Baum oder Böschung?
  4. Sind Reifen, Felgen, Glas, Unterboden und Sandblast gedeckt?
  5. Gibt es aus­ge­schlos­se­ne Strecken, Regionen, Pässe, Dünen, Strände oder Flussdurchfahrten?
  6. Wer bezahlt Recovery, Abschleppen, Rücktransport oder Fahrzeugtausch nach einem Unfall?
  7. Wie sind Personenschäden Dritter gere­gelt, also Verletzung, Invalidität oder Tod? Läuft dies aus­schliess­lich über den Motor Vehicle Accident Fund oder besteht zusätz­lich eine Haftpflichtdeckung des Vermieters?
  8. Sind Sachschäden an Dritten gedeckt, etwa an einem ande­ren Fahrzeug, einer Mauer, einem Zaun, einem Tor oder einem Gebäude?
  9. Bis zu wel­cher Summe sind Sachschäden an Dritten pro Ereignis gedeckt?
  10. Gilt die Deckung für alle im Mietvertrag ein­ge­tra­ge­nen Fahrer?
  11. Welche Folgen haben Fahrlässigkeit, wie zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nachtfahrten oder Verstösse gegen die Mietbedingungen?

Am Ende geht es nicht dar­um, jedes Restrisiko aus­zu­schlies­sen. Das ist bei einer Reise wie Namibia wahr­schein­lich ohne­hin unrea­lis­tisch. Es geht dar­um, bewusst zu ent­schei­den: Welche Risiken sind gedeckt? Welche blei­ben bei uns? Und mit wel­chem Anbieter füh­len wir uns nach allen Rückfragen am wohls­ten?

Für uns war die Mietwagenfrage des­halb weni­ger eine Preisfrage als eine Vertrauensfrage. Nicht der güns­tigs­te Anbieter ist auto­ma­tisch der bes­te, und auch das teu­ers­te Paket ist nicht auto­ma­tisch lücken­los. Wichtig ist, ob die rele­van­ten Punkte trans­pa­rent beant­wor­tet wer­den – und ob man mit den ver­blei­ben­den Risiken leben kann.

Wer sich die­se Zeit vor der Buchung nimmt, fährt spä­ter ent­spann­ter los. Und genau dar­um geht es am Ende: nicht um Versicherungsbedingungen, son­dern um eine Reise, bei der der Blick wie­der frei wird für das, wes­halb man über­haupt nach Namibia reist – die Weite, die Stille, die Landschaften, die Tierwelt und das Gefühl, in einem beson­de­ren Land unter­wegs zu sein.

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